Freifunk in einer weiteren Wohnunterkunft!

Eine kurze Richtfunkstrecke, 200m LAN-Kabel, sechs Access-Points, zwei Richtfunk-Antennen, ein Offloader, einige Stunden Zeit und schon können sich die Bewohner*innen der Wohnunterkunft Am Aschenland in Neugraben über Freifunk freuen.

Vergangenes Wochenende hatten wir mit tatkräftiger Unterstützung von Kindern, die dort wohnen, die ersten 120m Kabel verbuddelt, die Richtfunkstrecke in Betrieb genommen und am späten Abend schließlich die ersten drei WLAN-Access-Points online gebracht. Heute haben wir ‒ wieder mit Unterstützung der Kinder ‒ weitere 80m Kabel verlegt, um drei weitere Access-Points anzuschließen.

Sämtliche Hardware hatten wir bereits auf Lager, nur das Kabel musste beschafft werden und auch der Uplink war schnell gefunden. So reibungslos verläuft der Aufbau einer Freifunk-Installation nur selten. Wir sind zufrieden 🙂

Client-Statistik
Die kurze Richtfunkstrecke

Firmware v2019.1

Wir verteilen grade die neue Version v2019.1.2.0 der Firmware, die in den nächsten Tagen automatisch installiert wird.

Mit der Firmware gibt es leider Änderungen, die sich in der Karte auswirken und mit den Auswirkungen kämpfen wir grade noch. Sobald die Knoten sich aktualisieren, werden sie in der Karte nur noch als offline gekennzeichnet. Das Problem ist bekannt und wir arbeiten daran, es kann aber noch etwas dauern, bis wir das im Griff haben, da hier sehr viele Komponenten zusammenspielen müssen.

Deshalb haben wir auch die Monitoring-Funktion in unserem Knotenformular erstmal deaktiviert. Ihr erhaltet also vorerst keine E-Mail, falls euer Knoten ausfällt.

Richter ignoriert Haftungsprivilegierung von Diensteanbietern

Beata Hubrig berichtet bei Freifunk statt Angst von einem Urteil, das uns nicht nur überrascht, sondern auch sprachlos macht.

Eine siebzigjährige Dame teilte ihren Internetanschluss mittels Freifunk (Danke dafür!). Dabei wurde auf einen VPN-Tunnel verzichtet, schließlich wurde die Störerhaftung 2017 abgeschafft. Warner Bros. hat die alte Dame abgemahnt, da jemand eine urheberrechtlich geschützte Datei über ihren Internetanschluss angeboten haben soll. Nun darf sie 2000 EUR Schadensersatz berappen, dabei besitzt sie nicht einmal einen eigenen Computer.

Der Richter ignorierte nicht nur die Haftungsprivilegierung von Diensteanbietern. Die Rechtsprechung ist sogar der Ansicht, dass es eine Nachforschungspflicht gibt. Die alte Dame soll also potentielle Täter benennen, obwohl sie hierfür verbotenerweise umfangreiche Protokolle über alle Nutzerinnen und Nutzer ihres Internetanschlusses anfertigen müsste.

Haftungsrisiken hemmen den Ausbau von öffentlichem WLAN in Deutschland

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Dies kann nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen sein, als dieser (endlich und im zweiten Anlauf) 2017 das Telemediengesetz änderte und die Störerhaftung für Betreiberinnen und Betreiber von WLAN-Netzen abgeschafft hat. Wir fordern die Politik auf, endlich die Rahmenbedingungen für einen rechtssicheren Betrieb von offenen WLANs zu schaffen!