Freifunk in einer weiteren Wohnunterkunft!

Eine kurze Richtfunkstrecke, 200m LAN-Kabel, sechs Access-Points, zwei Richtfunk-Antennen, ein Offloader, einige Stunden Zeit und schon können sich die Bewohner*innen der Wohnunterkunft Am Aschenland in Neugraben über Freifunk freuen.

Vergangenes Wochenende hatten wir mit tatkräftiger Unterstützung von Kindern, die dort wohnen, die ersten 120m Kabel verbuddelt, die Richtfunkstrecke in Betrieb genommen und am späten Abend schließlich die ersten drei WLAN-Access-Points online gebracht. Heute haben wir ‒ wieder mit Unterstützung der Kinder ‒ weitere 80m Kabel verlegt, um drei weitere Access-Points anzuschließen.

Sämtliche Hardware hatten wir bereits auf Lager, nur das Kabel musste beschafft werden und auch der Uplink war schnell gefunden. So reibungslos verläuft der Aufbau einer Freifunk-Installation nur selten. Wir sind zufrieden 🙂

Client-Statistik
Die kurze Richtfunkstrecke

WLAN in Folgeunterkünften

Uns erreichen zur Zeit viele Anfragen von Lehrenden zu WLAN in Folgeunterkünften für Geflüchtete. Wir sind überrascht, dass es noch immer Unterkünfte ohne WLAN gibt und unterstützen, wo wir können. Das Vorgehen ist in der Regel wie folgt:

  1. Uplink finden. Ohne Internetanschluss, der geteilt werden kann, kommen auch wir nicht weiter. Im Optimalfall erfolgt der Internetzugang über den in manchen Unterkünften schon vorhandenen Anschluss von Dataport. Alternativ können der Träger/lokale Gruppen/Personen/Firmen einen Anschluss in der Unterkunft mieten oder eine Privatperson/Firma in Funkreichweite (mit Sichtverbindung!) teilt ihren Internetanschluss.
  2. Hardwarebedarf abschätzen. Es ist relativ aufwändig eine Unterkunft vollständig zu verfreifunken. Ein viel besseres Kosten/Zeitaufwand-Nutzen-Verhältnis erhält man, wenn man lediglich einen Teil, z.B. die Gruppen-/Aufenthaltsräume und Aufenthaltsbereiche unter freiem Himmel versorgt.
  3. klären, ob Hardware aufgestellt werden kann und darf
  4. ggf. einzurichtende Richtfunkstrecke testen
  5. Finanzierung klären und Geld eintreiben
  6. Hardware beschaffen und konfigurieren
  7. Hardware aufstellen und Testen
  8. Blogpost, Dokumentation und Monitoring

Freifunk Hamburg und die Vorratsdatenspeicherung

Da weiterhin unklar ist, ob wir die Vorratsdatenspeicherung ab dem 1. Juli 2017 umsetzen müssen, schrieben wir heute der Stadt und den verschiedenen Trägern von Flüchtlingsunterkünften die folgende Nachricht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

spätestens zum 1. Juli 2017 müssen Provider in Deutschland die wieder
eingeführte Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Dies bedeutet, dass
Kommunikationsdaten („wer hat wann mit wem kommuniziert“) aller
Teilnehmer ihres Netzes gespeichert werden müssen. Hierfür gelten
besondere Bedingungen, wie zum Beispiel eine räumlich getrennte, sichere
Speicherung der anfallenden Daten. Dies ist für die ehrenamtliche
Initiative Freifunk organisatorisch, personell und finanziell nicht
leistbar. Gleichzeitig widerspricht die anlasslose Speicherung der
Kommunikationsdaten unserem Selbstverständnis. Wir halten die
Vorratsdatenspeicherung, wie das Bundesverfassungsgericht auch schon am
2. März 2010 zur ersten Einführung der Vorratsdatenspeicherung von 2008
festgestellt hat, für grundgesetzwidrig.

Wegen der Vorratsdatenspeicherung ist unklar, ob und wie der
Internetzugang über Freifunk Hamburg ab dem 1. Juli 2017 zuverlässig
realisiert werden kann. Denkbar ist, dass der Zugang deutlich langsamer
wird und dass wir das Freifunk-Netz technisch umbauen müssen, um andere
Formen des Internetzuganges zu realisieren.

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 21. Dezember 2016
die Gesetze von EU-Mitgliedstaaten zur anlasslosen und massenhaften
Speicherung von Kommunikationsdaten für rechtswidrig erklärt. Jedoch
wird dieses Urteil seine Wirkung erst im Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zu den verschiedenen Verfassungsbeschwerden
gegen die Vorratsdatenspeicherung zeigen. Wann das
Bundesverfassungsgericht das Verfahren eröffnen wird, ist zum jetzigen
Zeitpunkt noch unklar. Viele Urteile fällt das Bundesverfassungsgericht
innerhalb von ein bis zwei Jahren. Ein Urteil könnte also noch 2017 fallen.

Neben den Verfassungsbeschwerden läuft derzeit noch eine Anfrage von
Freifunk bei der Bundesnetzagentur, ob die Vorratsdatenspeicherung für
unser Netz überhaupt umgesetzt werden muss. Eine Antwort, in Form eines
Verwaltungsaktes, steht auch hier noch aus.

Natürlich wollen wir unser Netz am Liebsten auch weiterhin so betreiben
wie zuvor. Auch wir sind daran interessiert, dass es weiterhin einen
schnellen, zuverlässigen Internetzugang über unser Netz gibt. Wir
arbeiten hart daran, alle möglichen Lösungen zu evaluieren und für die
Zeit nach dem 1. Juli zu planen. Konkrete Lösungen und Schritte sind zum
jetzigen Zeitpunkt leider noch unklar.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Gerne halten wir Sie kontinuierlich auf
dem Laufenden. Sprechen Sie uns bei offenen Fragen und weitergehendem
Klärungsbedarf gerne an.

Unter https://digitalcourage.de/weg-mit-vds können Sie die
Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Freifunk Hamburg