3. Faser-Uplink im Richtfunk

Seit gerade eben haben wir eine direkte Mesh-Verbindung über Glasfaser zwischen unserem Richtfunk-Kernrouter in der fux und unserem Gateway bei IPHH. Zusätzlich versorgt unser Kernrouter nun das fux-eigene Intranet mit freifunk. Neben den Richtfunk-Standorten Schnackenburgallee und artfiles ist dies unsere dritte Glasfaserverbindung zwischen dem Richtfunknetz und unseren Gateways.

Wissenschaftliche Dienst des Bundestags: Vorratsdatenspeicherung ist nicht haltbar

Digital Courage schrieb schon am 21.12.2016, dass die Deutsche Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil nicht haltbar sei. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat sich nun mit der Vereinbarkeit des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten mit dem EuGH-Urteil auseinandergesetzt. Der Wissenschaftliche Dienst hat also untersucht, ob die Vorratsdatenspeicherung, wie sie in Deutschland umgesetzt wurde, die Vorgaben des EuGH erfüllt. Er kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung die Vorgaben nicht im vollen Umfang erfüllt. Unter anderem die folgenden Vorgaben werden nicht erfüllt: Speicherung von Vorratsdaten ist nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig Es dürfen nur Vorratsdaten solcher Personen gespeichert werden, die Anlass zur Strafverfolgung geben Vorratsdatenspeicherung muss auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt werden Vorratsdaten von Personen, deren Kommunikationsvorgänge dem Berufsgeheimnis unterliegen, dürfen nicht gespeichert werden

Freifunk Hamburg und die Vorratsdatenspeicherung

Da weiterhin unklar ist, ob wir die Vorratsdatenspeicherung ab dem 1. Juli 2017 umsetzen müssen, schrieben wir heute der Stadt und den verschiedenen Trägern von Flüchtlingsunterkünften die folgende Nachricht. Sehr geehrte Damen und Herren, spätestens zum 1. Juli 2017 müssen Provider in Deutschland die wieder eingeführte Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Dies bedeutet, dass Kommunikationsdaten ("wer hat wann mit wem kommuniziert") aller Teilnehmer ihres Netzes gespeichert werden müssen. Hierfür gelten besondere Bedingungen, wie zum Beispiel eine räumlich getrennte, sichere Speicherung der anfallenden Daten. Dies ist für die ehrenamtliche Initiative Freifunk organisatorisch, personell und finanziell nicht leistbar. Gleichzeitig widerspricht die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten unserem Selbstverständnis. Wir halten die Vorratsdatenspeicherung, wie das Bundesverfassungsgericht auch schon am 2. März 2010 zur ersten Einführung der Vorratsdatenspeicherung von 2008 festgestellt hat, für grundgesetzwidrig. Wegen der Vorratsdatenspeicherung ist unklar, ob und wie der Internetzugang über Freifunk Hamburg ab dem 1. Juli 2017 zuverlässig realisiert werden kann. Denkbar ist, dass der Zugang deutlich langsamer wird und dass wir das Freifunk-Netz technisch umbauen müssen, um andere Formen des Internetzuganges zu realisieren. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 21. Dezember 2016 die Gesetze von EU-Mitgliedstaaten zur anlasslosen und massenhaften Speicherung von Kommunikationsdaten für rechtswidrig erklärt. Jedoch wird dieses Urteil seine Wirkung erst im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den verschiedenen Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung zeigen. Wann das Bundesverfassungsgericht das Verfahren eröffnen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Viele Urteile fällt das Bundesverfassungsgericht innerhalb von ein bis zwei Jahren. Ein Urteil könnte also noch 2017 fallen. Neben den Verfassungsbeschwerden läuft derzeit noch eine Anfrage von Freifunk bei der Bundesnetzagentur, ob die Vorratsdatenspeicherung für unser Netz überhaupt umgesetzt werden muss. Eine Antwort, in Form eines Verwaltungsaktes, steht auch hier noch aus. Natürlich wollen wir unser Netz am Liebsten auch weiterhin so betreiben wie zuvor. Auch wir sind daran interessiert, dass es weiterhin einen schnellen, zuverlässigen Internetzugang über unser Netz gibt. Wir arbeiten hart daran, alle möglichen Lösungen zu evaluieren und für die Zeit nach dem 1. Juli zu planen. Konkrete Lösungen und Schritte sind zum jetzigen Zeitpunkt leider noch unklar. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Gerne halten wir Sie kontinuierlich auf dem Laufenden. Sprechen Sie uns bei offenen Fragen und weitergehendem Klärungsbedarf gerne an. Unter https://digitalcourage.de/weg-mit-vds können Sie die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Freifunk Hamburg