Richter ignoriert Haftungsprivilegierung von Diensteanbietern

Beata Hubrig berichtet bei Freifunk statt Angst von einem Urteil, das uns nicht nur überrascht, sondern auch sprachlos macht.

Eine siebzigjährige Dame teilte ihren Internetanschluss mittels Freifunk (Danke dafür!). Dabei wurde auf einen VPN-Tunnel verzichtet, schließlich wurde die Störerhaftung 2017 abgeschafft. Warner Bros. hat die alte Dame abgemahnt, da jemand eine urheberrechtlich geschützte Datei über ihren Internetanschluss angeboten haben soll. Nun darf sie 2000 EUR Schadensersatz berappen, dabei besitzt sie nicht einmal einen eigenen Computer.

Der Richter ignorierte nicht nur die Haftungsprivilegierung von Diensteanbietern. Die Rechtsprechung ist sogar der Ansicht, dass es eine Nachforschungspflicht gibt. Die alte Dame soll also potentielle Täter benennen, obwohl sie hierfür verbotenerweise umfangreiche Protokolle über alle Nutzerinnen und Nutzer ihres Internetanschlusses anfertigen müsste.

Haftungsrisiken hemmen den Ausbau von öffentlichem WLAN in Deutschland

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Dies kann nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen sein, als dieser (endlich und im zweiten Anlauf) 2017 das Telemediengesetz änderte und die Störerhaftung für Betreiberinnen und Betreiber von WLAN-Netzen abgeschafft hat. Wir fordern die Politik auf, endlich die Rahmenbedingungen für einen rechtssicheren Betrieb von offenen WLANs zu schaffen!

Die Störerhaftung wird endlich abgeschafft!

Nachdem CDU/CSU und SPD die Störerhaftung schon im Juni 2016 abgeschafft hatten, wird sie nun schon wieder abgeschafft. Nun aber wirklich. Da das Abmahnrisiko mit dem letzten Entwurf nicht beseitigt wurde, befasst sich der Bundesrat auf seiner kommenden Sitzung am 22. September erneut mit der Störerhaftung und dem vom Bundestag am 30. Juni 2017 verabschiedeten Telemediengesetz.
Künftig können Internetzugänge dann tatsächlich geteilt werden, ohne dass zu befürchten ist, dass die WLAN-Betreiber für die Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht werden. Außerdem wird klargestellt, dass WLAN-Betreiber nicht verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren oder das WLAN mit einem Passwort schützen. Das Gesetz soll auch regeln, unter welchen Bedingungen Nutzungssperren im Einzelfall möglich sind.
Leider bringt der neue Entwurf auch Nachteile mit sich: Netzsperren ohne Richtervorbehalt werden ermöglicht.

Das Ende der Störerhaftung?

Der Freifunk Rheinland zu der aktuellen Abkündigung der Störerhaftung:

Warum wir jetzt noch nicht das Ende der Störerhaftung feiern

Dieser Einschätzung schliessen wir uns an: die Politik setzt hier ein positives netzpolitisches Zeichen, aber den Gesetzestext und Umsetzung gilt es abzuwarten.

Ob wirklich freie und für jedermann offene WLAN-Netze demnächst möglich werden bleibt offen.

Update: Interessante Einschätzung der Digitalen Gesellschaft:

Abschaffung der WLAN-Störerhaftung: Koalition darf nicht auf halber Strecke Halt machen