Die Störerhaftung wird endlich abgeschafft!

Nachdem CDU/CSU und SPD die Störerhaftung schon im Juni 2016 abgeschafft hatten, wird sie nun schon wieder abgeschafft. Nun aber wirklich. Da das Abmahnrisiko mit dem letzten Entwurf nicht beseitigt wurde, befasst sich der Bundesrat auf seiner kommenden Sitzung am 22. September erneut mit der Störerhaftung und dem vom Bundestag am 30. Juni 2017 verabschiedeten Telemediengesetz.
Künftig können Internetzugänge dann tatsächlich geteilt werden, ohne dass zu befürchten ist, dass die WLAN-Betreiber für die Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht werden. Außerdem wird klargestellt, dass WLAN-Betreiber nicht verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren oder das WLAN mit einem Passwort schützen. Das Gesetz soll auch regeln, unter welchen Bedingungen Nutzungssperren im Einzelfall möglich sind.
Leider bringt der neue Entwurf auch Nachteile mit sich: Netzsperren ohne Richtervorbehalt werden ermöglicht.

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Michael

    Leider wird in der Diskussion übersehen: Werden strafrechtlich relevante Inhalte geteilt, greift zwar das Privileg, die Ermittlungsbehörden werden aber dennoch Ermittlungen anstellen, sodass eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung sämtlicher IT die Regel sein dürfte. Viel Spaß dann damit.

    1. andre

      Hi Michael,

      Das stimmt zwar, hat aber nichts mit dem Thema Anwendung der Störerhaftung auf das Internet zu tun. Denn Störerhaftung ist Zivilrecht und das von dir angesprochene Strafrecht ist eben Strafrecht. Um letzteres geht es in dem Artikel nicht.

      Beste Grüße,
      andre

      1. Michael

        Hinter dem dem Thema „Störerhaftung“ steht für mich die Rechtsunsicherheit der Bürger bezüglich dem Anbieten von WLAN. Sicherlich ist die Störerhaftung zivilrechtlich, aber in der Berichterstattung wird weitläufig so getan, als sei nun alles „safe“. Eure Darstellung ist eben so wenig falsch, wie die anderer Medien. Die Leser, die sich jedoch nicht tiefgreifend mit der Materie auskennen, übersehen aber wahrscheinlich diesen zweiten Bereich. Ich hoffe inständig, dass es mit dem Strafrecht keine Konfrontationen gibt. Denn ich glaube jeder würde lieber eine Abmahnung kassieren als strafrechtliche Ermittlungen dulden zu müssen.

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