Freifunk im „Abschiebegewahrsam“

Seit dem 24. Oktober existiert auf dem Gelände des Hamburger Flughafens ein sog. „Abschiebegewahrsam“. Dort sollen Geflüchtete für max. vier Tage untergebracht werden, deren Asylantrag abgelehnt wurde und bei denen angenommen wird dass sie sich einer Abschiebung widersetzen werden.

Die Innenbehörde hatte Freifunk angefragt, ob wir die Versorgung der Unterbringung mit WLAN übernehmen würden. Da uns bewußt ist, wie kritisch diese Einrichtung von vielen gesehen wird, haben wir auf zwei Plenumssitzungen über das Für und Wider diskutiert. Zusätzlich wurden Flüchtlingsinitiativen und Bürgerschaftsabgeordnete um ihre Bewertung gebeten.

Nach Abwägung aller Argumente haben wir uns entschlossen, uns zu engagieren. Wir meinen, dass es für die Geflüchteten gerade in dieser Situation besonders wichtig ist auf eine freie Kommunikationsmöglichkeit zurückgreifen zu können, um Informationen weitergeben und Absprachen treffen zu können. Kontakt mit Anwälten, Freunden und Verwandten und die Nutzung der Informationsmöglichkeiten im Internet sollte problemlos möglich sein. Ohne Freifunk würde es wahrscheinlich keinen Internetzugang für die Betroffenen geben. Gleichzeitig hoffen wir, dass – im Gegensatz zu allen anderen Orten – unser Netz dort nur selten genutzt wird.

Die installierte Technik wurde von der Stadt bezahlt.

http://www.zeit.de/hamburg/politik-wirtschaft/2016-10/abschiebegewahrsam-fluechtlinge-hamburg

Das Ende der Störerhaftung?

Der Freifunk Rheinland zu der aktuellen Abkündigung der Störerhaftung:

Warum wir jetzt noch nicht das Ende der Störerhaftung feiern

Dieser Einschätzung schliessen wir uns an: die Politik setzt hier ein positives netzpolitisches Zeichen, aber den Gesetzestext und Umsetzung gilt es abzuwarten.

Ob wirklich freie und für jedermann offene WLAN-Netze demnächst möglich werden bleibt offen.

Update: Interessante Einschätzung der Digitalen Gesellschaft:

Abschaffung der WLAN-Störerhaftung: Koalition darf nicht auf halber Strecke Halt machen