Die Störerhaftung wird endlich abgeschafft!
Nachdem CDU/CSU und SPD die Störerhaftung schon im Juni 2016 abgeschafft hatten, wird sie nun schon wieder abgeschafft. Nun aber wirklich. Da das Abmahnrisiko mit dem letzten Entwurf nicht beseitigt wurde, befasst sich der Bundesrat auf seiner kommenden Sitzung am 22. September erneut mit der Störerhaftung und dem vom Bundestag am 30. Juni 2017 verabschiedeten Telemediengesetz. Künftig können Internetzugänge dann tatsächlich geteilt werden, ohne dass zu befürchten ist, dass die WLAN-Betreiber für die Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht werden. Außerdem wird klargestellt, dass WLAN-Betreiber nicht verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren oder das WLAN mit einem Passwort schützen. Das Gesetz soll auch regeln, unter welchen Bedingungen Nutzungssperren im Einzelfall möglich sind. Leider bringt der neue Entwurf auch Nachteile mit sich: Netzsperren ohne Richtervorbehalt werden ermöglicht.