Hinweis für Interessierte: Kick-Off Treffen The Things Network Hamburg

The Things Network

The Things Network (TTN) ist ein Projekt, das es sich zum Ziel gesetzt hat, ein globales, für jeden frei zugängliches IoT-Netzwerk aufzubauen. Auch in Hamburg ist eine entsprechende Community im Entstehen.

Hierfür findet am 17. März ein Kick-off Treffen von TTN Hamburg statt. Details findet ihr hier. Das Treffen findet im Rahmen des Freifunk Hamburg Freitagstreffen im attraktor e.V. statt.

Freifunk und TTN sind zunächst ein Mal unterschiedliche Projekte, es gibt aber, aufgrund persönlicher Interessen, personelle Überschneidungen. Daher an dieser Stelle der Hinweis.

3. Faser-Uplink im Richtfunk

Seit gerade eben haben wir eine direkte Mesh-Verbindung über Glasfaser zwischen unserem Richtfunk-Kernrouter in der fux und unserem Gateway bei IPHH. Zusätzlich versorgt unser Kernrouter nun das fux-eigene Intranet mit freifunk.

Neben den Richtfunk-Standorten Schnackenburgallee und artfiles ist dies unsere dritte Glasfaserverbindung zwischen dem Richtfunknetz und unseren Gateways.

Wissenschaftliche Dienst des Bundestags: Vorratsdatenspeicherung ist nicht haltbar

Digital Courage schrieb schon am 21.12.2016, dass die Deutsche Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil nicht haltbar sei. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat sich nun mit der Vereinbarkeit des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten mit dem EuGH-Urteil auseinandergesetzt. Der Wissenschaftliche Dienst hat also untersucht, ob die Vorratsdatenspeicherung, wie sie in Deutschland umgesetzt wurde, die Vorgaben des EuGH erfüllt. Er kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung die Vorgaben nicht im vollen Umfang erfüllt.

Unter anderem die folgenden Vorgaben werden nicht erfüllt:

  • Speicherung von Vorratsdaten ist nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig
  • Es dürfen nur Vorratsdaten solcher Personen gespeichert werden, die Anlass zur Strafverfolgung geben
  • Vorratsdatenspeicherung muss auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt werden
  • Vorratsdaten von Personen, deren Kommunikationsvorgänge dem Berufsgeheimnis unterliegen, dürfen nicht gespeichert werden