Richter ignoriert Haftungsprivilegierung von Diensteanbietern

Beata Hubrig berichtet bei Freifunk statt Angst von einem Urteil, das uns nicht nur überrascht, sondern auch sprachlos macht.

Eine siebzigjährige Dame teilte ihren Internetanschluss mittels Freifunk (Danke dafür!). Dabei wurde auf einen VPN-Tunnel verzichtet, schließlich wurde die Störerhaftung 2017 abgeschafft. Warner Bros. hat die alte Dame abgemahnt, da jemand eine urheberrechtlich geschützte Datei über ihren Internetanschluss angeboten haben soll. Nun darf sie 2000 EUR Schadensersatz berappen, dabei besitzt sie nicht einmal einen eigenen Computer.

Der Richter ignorierte nicht nur die Haftungsprivilegierung von Diensteanbietern. Die Rechtsprechung ist sogar der Ansicht, dass es eine Nachforschungspflicht gibt. Die alte Dame soll also potentielle Täter benennen, obwohl sie hierfür verbotenerweise umfangreiche Protokolle über alle Nutzerinnen und Nutzer ihres Internetanschlusses anfertigen müsste.

Haftungsrisiken hemmen den Ausbau von öffentlichem WLAN in Deutschland

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Dies kann nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen sein, als dieser (endlich und im zweiten Anlauf) 2017 das Telemediengesetz änderte und die Störerhaftung für Betreiberinnen und Betreiber von WLAN-Netzen abgeschafft hat. Wir fordern die Politik auf, endlich die Rahmenbedingungen für einen rechtssicheren Betrieb von offenen WLANs zu schaffen!

Teilt eure WLANs!

Hunderttausende Schülerinnen und Schüler in Hamburg befinden sich im Fernunterricht. Dank Corona ist die Digitalisierung quasi über Nacht auch in den Schulen angekommen. Die Elternkammer Hamburg befürchtet nun, dass viele Schülerinnen und Schüler digital auf der Strecke bleiben, weil es an Geräten, aber auch an Internetzugängen fehlt. Die Elternkammer startet heute daher die Kampagne Gutes Geben und bittet darum, elektronische Hilfsmittel wie Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker und Router zu spenden.

Freifunk Hamburg unterstützt diese Kampagne und ruft dazu auf, WLANs zu teilen. Stellt Freifunk-Router auf oder richtet Gastzugänge ein. Wenn ihr Geräte spenden wollt, wendet euch bitte an die Elternkammer. Wenn ihr ein offenes WLAN sucht, werdet ihr vielleicht auf unserer Karte fündig.

WLAN in Folgeunterkünften

Uns erreichen zur Zeit viele Anfragen von Lehrenden zu WLAN in Folgeunterkünften für Geflüchtete. Wir sind überrascht, dass es noch immer Unterkünfte ohne WLAN gibt und unterstützen, wo wir können. Das Vorgehen ist in der Regel wie folgt:

  1. Uplink finden. Ohne Internetanschluss, der geteilt werden kann, kommen auch wir nicht weiter. Im Optimalfall erfolgt der Internetzugang über den in manchen Unterkünften schon vorhandenen Anschluss von Dataport. Alternativ können der Träger/lokale Gruppen/Personen/Firmen einen Anschluss in der Unterkunft mieten oder eine Privatperson/Firma in Funkreichweite (mit Sichtverbindung!) teilt ihren Internetanschluss.
  2. Hardwarebedarf abschätzen. Es ist relativ aufwändig eine Unterkunft vollständig zu verfreifunken. Ein viel besseres Kosten/Zeitaufwand-Nutzen-Verhältnis erhält man, wenn man lediglich einen Teil, z.B. die Gruppen-/Aufenthaltsräume und Aufenthaltsbereiche unter freiem Himmel versorgt.
  3. klären, ob Hardware aufgestellt werden kann und darf
  4. ggf. einzurichtende Richtfunkstrecke testen
  5. Finanzierung klären und Geld eintreiben
  6. Hardware beschaffen und konfigurieren
  7. Hardware aufstellen und Testen
  8. Blogpost, Dokumentation und Monitoring