Richter ignoriert Haftungsprivilegierung von Diensteanbietern
Beata Hubrig berichtet bei Freifunk statt Angst von einem Urteil, das uns nicht nur überrascht, sondern auch sprachlos macht.
Eine siebzigjährige Dame teilte ihren Internetanschluss mittels Freifunk (Danke dafür!). Dabei wurde auf einen VPN-Tunnel verzichtet, schließlich wurde die Störerhaftung 2017 abgeschafft. Warner Bros. hat die alte Dame abgemahnt, da jemand eine urheberrechtlich geschützte Datei über ihren Internetanschluss angeboten haben soll. Nun darf sie 2000 EUR Schadensersatz berappen, dabei besitzt sie nicht einmal einen eigenen Computer.
Der Richter ignorierte nicht nur die Haftungsprivilegierung von Diensteanbietern. Die Rechtsprechung ist sogar der Ansicht, dass es eine Nachforschungspflicht gibt. Die alte Dame soll also potentielle Täter benennen, obwohl sie hierfür verbotenerweise umfangreiche Protokolle über alle Nutzerinnen und Nutzer ihres Internetanschlusses anfertigen müsste.
Haftungsrisiken hemmen den Ausbau von öffentlichem WLAN in Deutschland
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Dies kann nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen sein, als dieser (endlich und im zweiten Anlauf) 2017 das Telemediengesetz änderte und die Störerhaftung für Betreiberinnen und Betreiber von WLAN-Netzen abgeschafft hat. Wir fordern die Politik auf, endlich die Rahmenbedingungen für einen rechtssicheren Betrieb von offenen WLANs zu schaffen!