Weitere Eilanträge in Sachen Vorratsdatenspeicherung erfolglos
Heute gab das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass weitere Eilanträge in Sachen Vorratsdatenspeicherung erfolglos waren. Mit den Anträgen sollte mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs erreicht werden, dass die Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt wird. Die verfassungsrechtlich zu bewertenden Fragen sind nicht zur Klärung im Eilrechtsschutzverfahren geeignet.
Damit ist auch weiterhin unklar, ob und wie der Internetzugang über Freifunk Hamburg ab dem 1. Juli 2017 zuverlässig realisiert werden kann.