Freifunk Hamburg in der Matrix

Bei Freifunk Hamburg nutzen wir verschiedene Kommunikationskanäle, um uns auszutauschen, Fragen zu beantworten und auf dem Laufenden zu bleiben. Dazu gehört neben dieser unserer Webseite auch die Mailingliste für Kommunikation per E-Mail und den Chat (IRC) für direkteren Austausch.

Neben diesen Möglichkeiten unterstützen wir auch Matrix. Darüber kannst du unter #ffhh:hackint.org unserem Chat beitreten. Dieser Raum wird mit IRC gebridget, d.h. sowohl über IRC als auch über Matrix erreichst du denselben Chat-Raum mit denselben Teilnehmer*innen. Es gibt außerdem als Übersicht einen Matrix-Space (#freifunk-hamburg:fairydust.space) unter dem du den Chat ebenfalls findest.

Im Chat gilt grundsätzlich, dass nur weil andere Teilnehmer*innen als online angezeigt werden, diese nicht unbedingt am Rechner sitzen und mitlesen. Solltest du also eine Frage haben und nicht direkt eine Antwort bekommen, dann habe bitte etwas Geduld.

Wenn du noch ein paar technische Details zur Matrix-IRC-Bridge erfahren willst oder wissen möchtest, wie du als IRC-Nutzer*in deinen registrierten Nickname unter Matrix weiternutzen kannst, dann schau mal bei hackint.org vorbei.

rC3: Drölf Jahre Freifunk in Hamburg

Vor knapp zwei Monaten waren wir mit einem Vortrag über Freifunk in Hamburg und einem Richtfunk-Workshop auf dem rC3 vertreten. Der Vortrag wurde aufgezeichnet ‒ danke an den Chaostrawler! Ihr könnt den Vortrag hier nachgucken.

Zum Inhalt:

Schon viele Jahre gibt es Freifunk in Hamburg. Dieser Vortrag gibt einen kurzen geschichtlichen Überblick zu Freifunk und andere offenen WLANs in der Stadt. Wir berichten, wie wir ganze Stadtteile vernetzen und der digitalen Spaltung entgegenwirken. Außerdem zeigen wir, wie man sich an Freifunk Hamburg beteiligen kann und sprechen darüber, warum es wichtig bleibt, eigene Infrastruktur zu betreiben.

Offener Brief an EU-Kommission: Keine Vorratsdatenspeicherung in der EU!

Verbindungsdaten aller Bürger*innen sollen ohne Anlass und lückenlos gespeichert werden. Das jedenfalls fänden Deutschland, andere Länder der EU und auch die EU-Kommission ziemlich gut. Immer wieder gibt es neue Anläufe zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung und immer wieder und wieder wird festgestellt, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht legal ist (BVerfG 2010, EuGH 2014, EuGH 2016, OVG Münster 2017). Mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen und Verbände finden diese Speicherwut gar nicht gut und fordern anlässlich der heutigen Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union in einem offenen Brief ein EU-weites Verbot von anlassloser Telekommunikations-Überwachung. Es folgt eine Übersetzung des Briefs. Das Original ist hier zu finden.

Sehr geehrte Frau Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres;
sehr geehrter Herr Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt;
sehr geehrter Herr Didier Reynders, EU-Justizkommissar und
sehr geehrte Frau Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerb und Digitales

Wir sind zutiefst beunruhigt über Erklärungen, dass die Kommission beabsichtigt, die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten zu prüfen, sobald die Urteile in noch ausstehenden Fällen ergangen sind. Am 9. Dezember 2019 sagte Kommissarin Johansson: „Ich denke schon, dass wir ein Gesetz für die Vorratsdatenspeicherung brauchen“. Eine Studie über „mögliche Lösungen für die Vorratsspeicherung von Daten“ wurde in Auftrag gegeben. Die deutsche Grundrechts- und Datenschutzorganisation Digitalcourage hält das Design der Studie für voreingenommen, da es die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation nicht berücksichtigt.

Die umfassende und anlasslose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ist das am stärksten in die Privatsphäre eingreifende Instrument und möglicherweise die unbeliebteste Überwachungsmaßnahme, die jemals von der EU verabschiedet wurde. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung schrieb die umfassende Erfassung sensibler Daten zu sozialen Kontakten (einschließlich Geschäftskontakten), Bewegungsverhalten und Privatleben (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Notrufnummern usw.) von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern vor, die keiner Straftat verdächtigt werden.

In seinem Urteil vom 8. April 2014 setzte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung außer Kraft, die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet hatte, Daten über die Kommunikation aller ihrer Kunden zu speichern. Sie ist aber in verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union noch immer in nationales Recht umgesetzt.

Wir sind der Überzeugung, dass eine derartig invasive Überwachung der gesamten Bevölkerung nicht akzeptabel ist. Mit einer Regelung zur Datenspeicherung werden sensible Informationen zu sozialen Kontakten (einschließlich Geschäftskontakten), Bewegungsverhalten und das Privatleben (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Helplines usw.) von Millionen von Europäerinnen und Europäern gesammelt, ohne Vorliegen von individuellen Verdachtsmomenten. Die umfassende und anlasslose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten hat sich in vielen Bereichen der Gesellschaft als schädlich erwiesen. Die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten untergräbt das Berufsgeheimnis, schafft die ständige Gefahr von Datenverlusten und Datenmissbrauch und hält die Bürger davon ab, vertrauliche Kommunikation über elektronische Netze zu führen. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und schwächt damit die Pressefreiheit. Insgesamt beschädigt sie die Grundlagen unserer offenen und demokratischen Gesellschaft. Da es in den meisten Ländern kein finanzielles Entschädigungssystem gibt, müssen die enormen Kosten einer Regelung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten von den Tausenden betroffenen Telekommunikationsanbietern getragen werden. Dies führt zu Preiserhöhungen und zur Einstellung von Diensten, wodurch die Verbraucher indirekt belastet werden.

Studien belegen, dass bereits die ohne Vorratsdatenspeicherung verfügbaren Kommunikationsdaten zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Eine umfassende Vorratsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten Europas als überflüssig, schädlich oder sogar verfassungswidrig erwiesen, z.B. in Österreich, Belgien, Deutschland, Griechenland, Rumänien und Schweden. Diese Staaten verfolgen die Kriminalität ebenso effektiv mit der gezielten Sammlung von Verkehrsdaten, die für individuelle Ermittlungen benötigt werden, wie z.B. den im Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität vereinbarte Rechtsrahmen zur Sicherung gespeicherter Daten.

Wir argumentieren, dass das aktuelle deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht als Vorbild für die EU angesehen werden darf. Erstens sind verschiedene Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz anhängig und zweitens verfolgt das deutsche Gesetz den gleichen grundsätzlich riskanten Ansatz, Daten über alle Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich und ohne Rücksicht auf individuellen Verdacht, Bedrohung oder Bedarf zu erheben.

Es gibt keinen Beweis dafür, dass die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten einen verbesserten Schutz vor Kriminalität bietet. Auf der anderen Seite sehen wir, dass sie Milliarden von Euro kostet, die Privatsphäre Unschuldiger gefährdet, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigt und den Weg für eine immer größere Massenanhäufung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnet. Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der Fachleute und der Industrie lehnen wir gemeinsam die generelle Speicherung von Telekommunikationsdaten ab. Wir fordern Sie dringend auf, keine Versuche zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten zu unternehmen. Gleichzeitig appellieren wir an Sie, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, um sicherzustellen, dass die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in allen betroffenen Mitgliedsstaaten aufgehoben werden. Darüber hinaus rufen wir Sie dazu auf, sich für ein EU-weites Verbot genereller und anlassloser Vorratsdatenspeicherung einzusetzen, die die Aktivitäten von Menschen erfassen. Wir fordern Sie auf, den europäischen Weg weiterzuentwickeln mit dem Ziel einer EU, die frei von invasiver Überwachung ist. Wir würden uns freuen, die Angelegenheit mit Ihnen persönlich zu besprechen, zu einem für Sie passenden Termin.

Mit freundlichen Grüßen
(siehe hier für eine Liste der unterzeichnenden Organisationen)