Freifunk Hamburg unterstützt das Picopeering Agreement, das wir als kleinsten gemeinsamen Nenner unserer Aktivitäten und als Richtlinien für die Betreiber der Netzinfrastruktur ansehen.

Pico Peering Agreement v1.0

Preambel

Mittlerweile gibt es viele Community-Netzwerke, diese sind jedoch geographisch und sozial voneinander getrennt und bilden kein zusammenhängendes Netzwerk. Dieses Dokument ist ein Ansatz (Versuch), diese Netzwerkinseln miteinander zu verbinden, indem es die minimale, grundsätzliche Vorlage für ein „Peering“-Abkommen (Verbindungsabkommen, Bündnisabkommen) zwischen den Eigentümern individueller Netzwerkknoten liefert: das PicoPeeringAgreement (PPA).

Das PPA ist eine formalisierte Beschreibung der Verbindung zwischen zwei Netzwerk-Instanzen (peers). Eigentümer einer Netzwerkinfrastruktur machen von ihrem Eigentumsrecht gebrauch, indem sie ihr Einverständnis dafür geben, einen Teil ihrer Infrastruktur für den freien Datenaustausch über ihr Netzwerk bereitszustellen.

Das PPA wird auf picopeer.net von einer Gruppe Freiwilliger aus verschiedenen Ländern der Welt gepflegt (maintained). Es soll als Vorlage für weitere Kleinst-Verbindungsabkommen und Verträge dienen.

Vereinbarung

1. Freier Transit

  • Der Eigentümer bestätigt, freien Transit über seine freie Netzwerkinfrastruktur anzubieten.
  • Der Eigentümer bestätigt, die Daten, die seine freie Netzwerkinfrastruktur passieren, weder störend zu beeinträchtigen noch zu verändern.

2. Offene Kommunikation

  • Der Eigentümer erklärt, alle Informationen zu veröffentlichen, die für die Verbindung mit seiner Netzwerkinfrastruktur notwendig sind.
  • Diese Information soll (muss?) unter einer freien Lizenz (free licence) veröffentlicht werden.
  • Der Eigentümer erklärt, erreichbar zu sein und wird dazu wenigstens eine E-Mail-Adresse bekanntgeben.

3. Keine Garantie (Haftungsausschluss)

  • Es wird keinerlei garantierter Dienst (Betrieb, Service) vereinbart. (Es gibt keine Garantie für die Verfügbarkeit / Qualität des Dienstes.)
  • Der Dienst (Betrieb, Service) wird ohne Gewähr bereitgestellt, ohne Garantie oder Verpflichtung jedweder Art.
  • Der Dienst (Betrieb, Service) kann jeder Zeit ohne weitere Erklärung beschränkt oder eingestellt werden.

4. Nutzungsbestimmungen

  • Der Eigentümer ist berechtigt, eine akzeptierbare Benutzungsrichtlinie (use policy) zu formulieren.
  • Diese kann Informationen über zusätzlich (neben den grundsätzlich) angebotene Dienste enthalten.
  • Dem Eigentümer steht es frei, die Richtlinie selber zu formulieren, so lange diese nicht den Punkten 1 bis 3 dieser Vereinbarung widersprechen (siehe Punkt 5).

5. Lokale (individuelle) Zusätze

  • Es muss ein offenes WLAN mit dem Namen „hamburg.freifunk.net“ vorhanden sein. – Der öffentliche Zugang zu Freifunk darf nicht durch ein Passwort verhindert werden. Gleichzeitig soll für Benutzer.innen erkennbar sein, daß es sich um Freifunk handelt.
  • Ein geeigneter Knoten muss Funkmesh zum Rest des Netzwerkes zulassen. – Wir bauen ein mesh Netzwerk, dass möglichst autark funktionieren können soll, keine Hotspots.
  • Wenn mit dem WLAN geworben wird, so darf sich dies nicht auf „Gratis-WLAN“ oder „kostenloses WLAN“ beschränken, Freifunk Hamburg muss genannt werden. Wir empfehlen die Formulierung „Freies WLAN mit Freifunk Hamburg“. – Unser Ziel ist es ein Netz zu bauen. Wenn dann nur mit Gratis-WLAN geworben wird zeigt dies, dass von den unseren Zielen, dem Aufbau und Betrieb eines freien und offenen Netzwerks wenig bis gar nichts angekommen ist.
  • Wenn für eine Installation (Aufbau der Hardware, zugehörige Verkabelung, …) Geld oder Sachleistungen genommen werden, muss es dafür eine Zustimmung des Freifunk Hamburg-Plenums geben. – Sowohl ehrenamtliche Arbeitszeit als auch Geld- und Sachspenden werden in der Regel nicht in das Projekt eingebracht, damit Dritte sie monetarisieren können. Auf der anderen Seite lassen sich größere Installationen üblicherweise nicht kostenlos umsetzen. Damit hier keine Konflikte entstehen, sollten größere Installationen vorgestellt werden und mehrheitliche Zustimmung finden. Zusätzlich möchten wir sicherstellen, dass zukünftige Betreiber.innen der Installation auch verstehen, worum es sich handelt.

Begriffserklärungen

  • Eigentümer: Der Eigentümer verfügt über das Recht, seine Netzwerkinfrastruktur zu betreiben und einen Teil ihrer Funktionalität für das freie Netzwerk (FreeNetwork) bereitzustellen (zu stiften, zu spenden).
  • Transit: Transit ist der Austausch von Daten in ein Netzwerk hinein, heraus oder durch ein Netzwerk hindurch.
  • Freier Transit: Freier Transit bedeutet, dass der Eigentümer weder Gebühren für den Transit von Daten erhebt, noch die Daten verändert.
  • Freies Netzwerk: Das Freie Netzwerk ist die Summe der miteinander verbundenen Hard- und Software, dessen Anteil für den freien Transit vom Eigentümer dieser Ressourcen zu Verfügung gestellt wird.
  • Der Dienst: Der Dienst (Betrieb, Service) besteht aus freiem Transit und zusätzlichen Diensten.
  • Zusätzliche Dienste: Im Sinne des PPA ist ein zusätzlicher Dienst alles was über freien Transit hinaus geht. Zum Beispiel die Bereitstellung eines DHCP-Servers, WEB-Servers oder Mail-Servers.

Das PPA soll nach vereinbarten Standards in maschinenlesbarer Form in Community-Node-Datenbanken (nodeDBs) eingebaut werden, um die automatische Vernetzung solcher Knoten (Nodes) zu ermöglichen.