Liveübertragung des BigBrotherAwards 2023 in Hamburg –

mit Workshop rund ums Handy !

Wie sammelt Dein Handy Daten über Dich? Wie kann ich eine Handy ohne Google nutzen?

Kommt am Freitag, 28. April 2023
zum „Double feature BBA Hamburg“!

Bereits ab 15 Uhr beginnt unser Workshop (siehe unten)mit Workshop rund ums Handy !

Im Anschluss präsentieren wir
um 18 Uhr den Livestream des BigBrotherAwards*
im Centro Sociale – Sternstraße 2.

Seid möglichst pünktlich da,
denn dann verpasst Ihr nix.

Eintritt frei und ohne Anmeldung – Spende ist gern gesehen.
Wenn der Raum voll ist, ist er voll 😉

Veranstalter:innen sind ANNA ELBE – Freifunk Hamburg – Cryptoparty – centrosociale

https://annaelbe.net/bba2023.php

https://cryptoparty-hamburg.de/

https://centro.wonkee.de//

CCC-Mitglied in bayrischer Präventivhaft

Ein Hacker, Aktivist und langjähriges CCC-Mitglied aus Köln wird seit dem 4. November ohne Anklage in der bayerischen Justizvollzugsanstalt Stadelheim dauerhaft festgehalten. Ein solcher Gewahrsam ohne Anklage oder Tatvorwurf ist in Bayern nach dem Polizeiaufgabengesetz möglich.

Wir schließen uns der Forderung des Chaos Computer Club an, alle in Präventivhaft Eingesperrten freizulassen, inkl. des CCC-Mitglieds – sofort ! Weiterhin fordern wir die Streichung aller Polizeigesetze, die es dem Staat und den Ländern ermöglichen, ohne Wahrung der Grundrechte, Menschen weg zu sperren.

https://www.ccc.de/de/updates/2022/praeventivhaft

Richter ignoriert Haftungsprivilegierung von Diensteanbietern

Beata Hubrig berichtet bei Freifunk statt Angst von einem Urteil, das uns nicht nur überrascht, sondern auch sprachlos macht.

Eine siebzigjährige Dame teilte ihren Internetanschluss mittels Freifunk (Danke dafür!). Dabei wurde auf einen VPN-Tunnel verzichtet, schließlich wurde die Störerhaftung 2017 abgeschafft. Warner Bros. hat die alte Dame abgemahnt, da jemand eine urheberrechtlich geschützte Datei über ihren Internetanschluss angeboten haben soll. Nun darf sie 2000 EUR Schadensersatz berappen, dabei besitzt sie nicht einmal einen eigenen Computer.

Der Richter ignorierte nicht nur die Haftungsprivilegierung von Diensteanbietern. Die Rechtsprechung ist sogar der Ansicht, dass es eine Nachforschungspflicht gibt. Die alte Dame soll also potentielle Täter benennen, obwohl sie hierfür verbotenerweise umfangreiche Protokolle über alle Nutzerinnen und Nutzer ihres Internetanschlusses anfertigen müsste.

Haftungsrisiken hemmen den Ausbau von öffentlichem WLAN in Deutschland

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Dies kann nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen sein, als dieser (endlich und im zweiten Anlauf) 2017 das Telemediengesetz änderte und die Störerhaftung für Betreiberinnen und Betreiber von WLAN-Netzen abgeschafft hat. Wir fordern die Politik auf, endlich die Rahmenbedingungen für einen rechtssicheren Betrieb von offenen WLANs zu schaffen!