Öffentliches IPv6-Netz

Freifunk Hamburg ist seit gestern ein Teil des Internets. Über unsere Gateways 1 und 5 sind wir über das InterCity-VPN an Berlin angebunden, wo unser neues IPv6-Netz ins Internet geroutet wird.

Damit könnt ihr über IPv6 surfen, ohne dass der Datenverkehr über ein VPN ins Ausland geleitet wird. Gleichzeitig ist jeder Knoten und jedes Gerät direkt aus dem Internet erreichbar. Wir hoffen, dass so das Netz auch etwas schneller wird.

IPv6

Die Neuerungen gelten natürlich nur innerhalb des Freifunk Netzes, d.h. wenn man per WLAN im Freifunk ist. An der Funktionsweise des Mesh-VPN ändert sich nichts. So kann der Datenverkehr weiterhin nicht zum jeweiligen Anschluss zurückverfolgt werden und die KnotenbetreiberInnen bleiben geschützt.

Dem Förderverein Freie Netzwerke e.V. wurde das IPv6 Prefix 2001:bf7::/32 zugeteilt, aus welchem Freifunk-Communities eigene Netze zugewiesen bekommen. Im Hamburger Freifunk nutzen wir nun das Netz 2001:bf7:180::/64. Insgesamt haben wir 6 Netze mit der Prefixlänge 44 zugewiesen bekommen. Wer sich für die genauen Hintergründe interessiert, findet diese im Wiki.

In einem nächsten Schritt hoffen wir, direkt in Hamburg mit lokalen Providern peeren zu können. So müsste der Datenverkehr nicht mehr über Berlin und das Ausland geroutet werden.

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Alexander

    Sehr cool, freies ping6 für freie Bürger! 🙂

  2. Volker

    Gut und weiter so! 🙂
    Aber: Haben wir damit jetzt nicht wieder das Prolem Störerhaftung

  3. baldo

    @Volker: Nein, IPv6 läuft über den Freie Netzwerke e. V. in Berlin, der als Provider anerkannt ist.

  4. Rüdiger Gerolf Biernat

    Klingt natürlich toll – aber ich vermute mal, dass sich die Rechteinhaber das nicht lange gefallen lassen.

  5. leo

    @Rüdiger: Der Förderverein betreibt derzeit eine negative Feststellungsklage. Dabei soll vom Gericht festgestellt werden, dass die Abmahnung, welche ein Freifunker erhalten hat, nicht rechtens war. Die Abmahner hatten diese zurück gezogen, als es vor Gericht gehen sollte. Lies mal auf http://freifunkstattangst.de/2014/07/20/fragen-antworten-zur-negativen-feststellungsklage/

    (Technisch betrieb der Abgemahnte ein offenes WLAN, bei dem die Nutzer direkt über seinen Internetanschluss zuhause gesurft haben. Also ohne VPN wie hier in Hamburg.)

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